Allgemeine Bedingungen

  • ANWENDBARKEIT & GELTUNGSBEREICH DER AGB
    • Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Christina Neubauer ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
    • Christina Neubauer erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Christina Neubauer bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
    • Angebote von Christina Neubauer sind freibleibend und unverbindlich.
    • “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von Christina Neubauer hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Christina Neubauer und ist sich bewusst, dass die Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
    • „Filmwerke“ sind im Sinne dieser AGB alle von Christina Neubauer hergestellten Produkte/Videos, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber kennt den videografischen und bildgestalterischen Stil von Christina Neubauer und ist sich bewusst, dass die Filmwerke / Videos in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
  • URHEBERRECHT
    • Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Christina Neubauer. Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder private Zwecke sind ausdrücklich verboten. Die von Christina Neubauer hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  • Überträgt Christina Neubauer die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde –jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  • Gegen eine einmalige Pauschale erwirbt der Kunde das nicht exklusive, zeitlich und örtlich unbefristete Verwendungsrecht an diesem Bildmaterial. Damit ist es insbesondere für die Nutzung in Printmedien, Werbung, Broschüren sowie auf der Website des Kunden freigegeben und kann umgehend verwendet werden. In gedruckten Medien ist ein Copyrightvermerkt wie folgt anzubringen: Foto: Christina Neubauer
  • Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Christina Neubauer. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild/Filmwerk zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  • Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien ist Christina Neubauer, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Christina Neubauer als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Christina Neubauer zum Schadensersatz. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Lichtbildern, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch diese tätige Dritte, sind verboten sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  • Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Die Roh-Daten (RAW‘s) verbleiben bei Christina Neubauer. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
  • LEISTUNGEN & PREISE
    • Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Preisliste sind schriftlich festzuhalten. Nach der Grundbearbeitung stellt Christina Neubauer dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für einen festgelegten Zeitraum (7 Tage) zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nachdem die Auswahl getroffen wurde ist die Zahlung per Überweisung fällig, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
  • Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich einer vorführfähigen Erstkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk enthalten.
  • Über die Herstellung eines Treatments, Konzepts oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Treatment, Konzept oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt. Wird ein Drehbuch vom Auftraggeber bzw. ein vorbestehendes Filmwerk vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung an den Produzenten vorzunehmen.
  • Vor Übergabe der Endversion des Filmwerks ist ebenso die vollständige Überweisung fällig, wenn es nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
  • LEISTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
    • Vor- bzw. Dreharbeiten und vergleichbare Arbeiten, beginnen frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrages bzw. des akzeptierten Angebotes.
  • Christina Neubauer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Christina Neubauer kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch und mit Dritten ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Christina Neubauer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
  • Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
  • Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Christina Neubauer liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, Abwicklung & Organisation bei mehrtägigen Shootings etc.
  • Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  • ÄNDERUNG, ABNAHME, FREMDSPRACHIGE FASSUNGEN
  • Verlangt der Auftraggeber von der Abnahme des Films Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Der Produzent hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
    • Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er dem Filmhersteller die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Der Produzent ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Filmwerken ist prinzipiell 1 Änderungsschleife für kleinere Adaptionen im Angebot enthalten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.
    • Falls vom Filmwerk fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation oder Untertitelung hergestellt werden sollen, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
  • VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
    • Für die Herstellung der Lichtbilder & der Filmwerke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reise- kosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder/ Filmwerke Eigentum und in den Händen von Christina Neubauer.
  • ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    • Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Die Hälfte der im Angebot vereinbarten Zahlung vor Beginn Dreharbeiten, die zweite Hälfte bei Abnahme der Produktion. Die Zahlung muss jeweils am Konto von Christina Neubauer eingetroffen sein.

  • HAFTUNG
    • Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Christina Neubauer oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Gegen Christina Neubauer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens Christina Neubauer verursacht worden ist.
  • VERTRETUNG
    • Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse Verkehrsstörungen etc. (auch Familien An- gehörige) Christina Neubauer zu dem vereinbarten Shooting-Termin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. Sollte Christina Neubauer kurzfristig ausfallen, bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine 2 Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht! Christina Neubauer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
  • LEISTUNGSSTÖRUNG & AUSFALLHONORAR
    • Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die Christina Neubauer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Christina Neubauer, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Christina Neubauer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Christina Neubauer kein Schaden entstanden ist.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Christina Neubauer auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber die Buchung aus welchem Grund auch immer, steht Christina Neubauer ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag vor dem gebuchten Termin: 25% Storno. 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %, ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B.: Visagistin, usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno Gebühr von Christina Neubauer.

  • DATENSCHUTZ
    • Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Christina Neubauer verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
  • LIEFERZEITEN & REKLAMATIONEN
    • Christina Neubauer liefert ihre vollständige Arbeit binnen dem vereinbarten Zeitraum. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Christina Neubauer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden von Christina Neubauer mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsmäßig und mängelfrei angenommen. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

  • SALVATORISCHE KLAUSEL
    • Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
  • SONSTIGE BESTIMMUNGEN
    • Der Titelvorspann und Nachspann ist als Teil des Filmwerks vom Auftraggeber zu genehmigen oder zur Verfügung zu stellen.
    • Die Produzentin ist berechtigt, den Firmennamen und das Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Sie hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder vorführen zu lassen.
    • Zur Eigenwerbung ist die Verwendung von Ausschnitten oder sonstigem Bildmaterial auf der Webpage des Produzenten ist zulässig und der Vorführung zur Eigenwerbung gleichzuhalten.
  • SCHLUSSBESTIMMUNG
    • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.